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Grundsätzliche Überlegungen der Netzwerk- Elterngruppe "Integrationsfirma Reutlingen"
Die Initiative „Integrationsfirma Reutlingen“ besteht aus betroffenen Eltern, die es sich zum Ziel gesetzt haben, sinnvolle und bezahlte Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der „Beschützenden Werkstätten“ für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
In einem ersten Schritt sollen dabei vorrangig die eigenen Kinder zum Zuge kommen, darüber hinaus dann auch weitere Betroffene.
Anlass für diese Initiative war die Beobachtung, dass unsere behinderten Kinder eigene Lebens- und Berufsvorstellungen haben, die besser mit solchen Arbeitsformen in Einklang zu bringen sind und ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen.
Weiterhin ist es unser Wunsch
Erreicht werden soll dies durch die Gründung einer/mehrerer Integrationsfirmen im Raum Reutlingen. Ein weiterer Aspekt ist die Suche und Vermittlung von Arbeitsplätzen in bestehenden „normalen“ Betrieben und die gezielte Vermittlung auf diese Arbeitsplätze.
Die Arbeitsangebote sollen den Wünschen der jungen Menschen so weit wie möglich entsprechen, sinnvolle und erfüllende Aufgaben bieten und dort, wo bei den Personen weitere Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden sind, diese ausschöpfen helfen. Dies kann, wo möglich und gewünscht, auch in eine „normale Beschäftigung“ führen.
Dies bedeutet aber auch, das entsprechende Ausbildungs- und Bildungsangebote grundlegende Aufgaben der Integrationsfirma sind.
Das Angebot soll auf Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugeschnitten sein, und sowohl Arbeitsplätze für Frauen und Männer bieten.
Das Unternehmen wird nicht ehrenamtlich, sondern hauptamtlich und mit professionellen Mitarbeitern betrieben. Dies heißt:
Das Unternehmen ist auf einen kontinuierlichen Betrieb ausgelegt, soll langfristig existieren und auf Dauer angelegte Arbeitsplätze anbieten.
Es ist ein wichtiges Ziel des Unternehmens, einen großen/größeren Teil seiner benötigten wirtschaftlichen Mittel durch die eigene Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften. Daneben soll und muss ein Teil der notwendigen Betriebsmittel durch öffentliche Zuschüsse und private Spenden hereinkommen.
Es ist deshalb notwendig, dass das Unternehmen zuschussfähig für öffentliche und Spendengelder ist. Diese Bedingungen sind bei der Rechtsform und bei der Wahl der eventuellen Partner zu berücksichtigen.
Die Beschäftigten sollen angemessene Löhne erhalten. Dabei steht jedoch für die Mitarbeiter mit Behinderungen die sinnvolle und erfüllende Beschäftigung bzw. auch Kompetenzerweiterung im Vordergrund, nicht die Höhe der Löhne.
Dies bedeutet auch, falls die wirtschaftliche Umsetzung des Geschäftsmodells nur bei geringeren Löhnen für die behinderten Beschäftigten dargestellt werden kann, dass ein Teil des Lebensunterhaltes nach wie vor -bis zu einer gewissen Höhe - durch die Eltern/Angehörigen gewährleistet wird bzw. gewährleistet werden kann.
Das Unternehmen hat auch die Aufgabe die Kompetenzen der Beschäftigten zu entwickeln und zu erhöhen, darüber hinaus kann es dazu führen, dass Mitarbeiter in andere Betriebe vermittelt werden können.
Das Unternehmen darf und soll Beispielcharakter für weitere Initiativen bieten.
Das Unternehmen kann auch Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für die Beschäftigten bieten.
Die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Institutionen ist gewünscht.